UVV-Prüfungen

Nach ASR A1.7 muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme kraftbetätigter Tür- und Toranlagen für jede Tür- und Toranlage eine jährliche, sicherheitstechnische Prüfung inklusive Messung der Schließkräfte sowie Reversierfunktion von einem Sachkundigen durchgeführt und dokumentiert werden.

Nach BGI 694, BGI 663 und BGG 941 (Berufsgenossenschaftlicher Regeln), müssen Ihre Leitern, Tritte, Fahrgerüste und handbetriebene Flurförderfahrzeuge einmal jährlich geprüft werden, welches wir ebenso sachkundig und autorisiert durchführen.

Des Weiteren müssen nach DGUV Regel 108-006 (Berufsgenossenschaftliche Regeln), ebenfalls Ihre Ladebrücken und fahrbaren Rampen einmal jährlich geprüft werden, welches wir ebenso sachkundig und autorisiert durchführen.

Sollten bei unserer Prüfung Mängel festgestellt werden, so werden diese unverzüglich behoben, so dass wir die Prüfplakette für ein weiteres Jahr erteilen können.
 

Fragen Sie noch heute unsere Prüftarife- und Termine bei uns an.

 
 
 

Giesen Systemtechnik & Industrieservice - Am Schlagstein 15a - 52372 Kreuzau - Tel.: 02422-504523 - Fax: 02422-503962 -
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